Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand dieser Fassung: 30.10.2026. Anbieter ist Lorenz Wieseke (LOVIZ), Roßmarktstraße 37, 04177 Leipzig („wir“). Diese AGB werden bei der Registrierung angenommen; der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil des Vertrags.
A. Geltungsbereich, Unternehmer
Diese AGB gelten für die Nutzung der Software-Plattform inboundy (Website, Dashboard und die damit verbundenen Automatisierungen). inboundy richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er inboundy geschäftlich nutzt. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können inboundy nicht nutzen.
inboundy stellt Funktionen bereit, um LinkedIn-Kontaktanfragen, Nachrichten, Kontaktlisten und Beiträge zu organisieren und zeitgesteuert auszuführen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Plan und der Leistungsbeschreibung auf der Website.
B. Vertragsschluss, Konto, Zugangsdaten
Der Vertrag kommt mit der Registrierung eines Kontos zustande; ein kostenpflichtiger Plan kommt mit Abschluss des Buchungsvorgangs zustande. Der Zugang ist personengebunden und darf ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte übertragen werden.
Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim. Für die Verknüpfung mit LinkedIn übergibt der Kunde sein LinkedIn-Passwort nur zur Anmeldung; wir speichern das Passwort nicht. Die entstehende LinkedIn-Sitzung wird auf unserem Automatisierungsserver gehalten, bis der Kunde sie trennt oder sein Konto löscht.
C. Nutzung von LinkedIn, Sperrrisiko
inboundy führt Handlungen im LinkedIn-Konto des Kunden aus (Kontaktanfragen, Nachrichten, Beiträge, Abruf von Profildaten). LinkedIn untersagt in seinen Nutzungsbedingungen den Einsatz automatisierter Werkzeuge. Der Kunde entscheidet in Kenntnis dieses Umstands, ob und in welchem Umfang er inboundy einsetzt. Wir begrenzen Tagesmengen und Sendezeiten, um das Risiko zu verringern, können aber nicht ausschließen, dass LinkedIn Konten einschränkt, zur Verifizierung auffordert oder sperrt. Ein solcher Fall begründet keinen Mangel unserer Leistung und keinen Anspruch gegen uns.
Wir haben keinen Einfluss auf LinkedIn. Ändert LinkedIn Funktionen oder Oberflächen, kann inboundy vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein; Abschnitt F gilt entsprechend.
D. Verantwortung des Kunden für Inhalte und Ansprache
Der Kunde bestimmt, wen er anspricht, und verantwortet den Inhalt seiner Kontaktanfragen, Nachrichten und Beiträge allein. Er stellt sicher, dass seine Ansprache zulässig ist, insbesondere nach § 7 UWG (unzumutbare Belästigung durch Werbung) und dem Datenschutzrecht. Für die Verarbeitung der Daten seiner LinkedIn-Kontakte ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; er prüft die Rechtsgrundlage (in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und kommt seinen Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO nach. Wir verarbeiten diese Daten als Auftragsverarbeiter nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von inboundy durch ihn beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
E. KI-gestützte Vorschläge
inboundy erzeugt Textvorschläge für Nachrichten und Beiträge mit Hilfe von Sprachmodellen. Vorschläge werden im Dashboard als KI-generiert angezeigt. Sie sind keine Rechts- oder Fachberatung und können Fehler enthalten. Der Kunde prüft jeden Vorschlag, bevor er ihn freigibt; gesendet oder veröffentlicht wird nur, was der Kunde freigegeben hat. Eine Kennzeichnung gegenüber den Empfängern nimmt inboundy nicht vor.
F. Leistungen, Verfügbarkeit, Änderungen
Wir stellen die vereinbarten Funktionen während der Vertragslaufzeit bereit. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit schulden wir nicht; Wartungsfenster, Störungen und Ausfälle des Automatisierungsservers oder von LinkedIn bleiben vorbehalten. Über Störungen von mehr als vier Stunden informieren wir zahlende Kunden per E-Mail.
Wir entwickeln inboundy fortlaufend weiter. Anpassungen, die für den Kunden zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten; dazu gehören auch Änderungen der Tageslimits, wenn LinkedIn dies erfordert.
G. Preise, Laufzeit, Planwechsel, Kündigung
(1) Preise und Zahlung. Es gelten die zum Buchungszeitpunkt angezeigten Preise; Änderungen während der Laufzeit richten sich nach Absatz 6. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands richtet sich die Umsatzsteuer nach dem Sitz des Kunden; Unternehmer in der EU mit gültiger USt-IdNr. erhalten die Rechnung im Reverse-Charge-Verfahren ohne deutsche Umsatzsteuer. Entgelte sind für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus fällig und werden über Stripe abgerechnet.
(2) Monatsabo und Jahresabo. Der Kunde bucht einen Plan wahlweise als Monatsabo oder, soweit für den Plan angeboten, als Jahresabo. Das Monatsabo läuft einen Monat und verlängert sich jeweils um einen Monat; das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig. Das Jahresabo läuft 12 Monate und verlängert sich jeweils um 12 Monate; das Entgelt ist jährlich im Voraus fällig. Die Verlängerung tritt ein, wenn das Abonnement nicht bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird. Abrechnungsperiode ist beim Monatsabo der Monat, beim Jahresabo der Zeitraum von 12 Monaten.
(3) Kündigung. Die Kündigung ist jederzeit im Dashboard unter „Abrechnung“ möglich und wirkt zum Ende der bezahlten Abrechnungsperiode, beim Jahresabo also zum Ende der laufenden 12 Monate. Bis dahin bleibt der gebuchte Plan nutzbar. Bereits gezahlte Entgelte werden bei dieser Kündigung nicht anteilig erstattet; die Absätze 7 und 8 bleiben unberührt.
(4) Planwechsel. Der Kunde kann Plan und Zahlungsrhythmus im Dashboard wechseln. Für den neuen Plan gilt der zum Zeitpunkt des Wechsels angezeigte Preis.
a) Sofort wirken der Wechsel auf einen höheren Plan im gleichen Zahlungsrhythmus und der Wechsel vom Monatsabo zum Jahresabo im gleichen oder einem höheren Plan. Das Entgelt für den nicht verbrauchten Teil der laufenden Abrechnungsperiode wird auf das Entgelt des neuen Plans angerechnet. Beim Wechsel vom Monats- zum Jahresabo beginnt mit dem Wechsel eine neue Laufzeit von 12 Monaten, und das Jahresentgelt abzüglich der Anrechnung wird sofort fällig. Beim Wechsel auf einen höheren Plan im gleichen Zahlungsrhythmus bleibt die laufende Abrechnungsperiode bestehen; den anteiligen Mehrbetrag für ihren Rest rechnen wir beim Jahresabo sofort und beim Monatsabo mit der nächsten Monatsrechnung ab.
b) Alle anderen Wechsel wirken zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode, insbesondere der Wechsel auf einen niedrigeren Plan und der Wechsel vom Jahresabo zum Monatsabo. Bis dahin gelten der bisherige Plan und der bisherige Preis weiter; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht, vorbehaltlich der Absätze 7 und 8.
(5) Testzeitraum. Einen kostenlosen Testzeitraum von 7 Tagen gibt es nur im Plan Basic. Er beginnt mit der ersten Kontaktanfrage oder Nachricht, die über inboundy gesendet wird, und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht daraus nur, wenn der Kunde es bucht. Alle anderen Pläne sind ab der Buchung kostenpflichtig.
(6) Preisänderungen bei laufenden Abonnements. Wir können die Preise eines laufenden Abonnements mit Wirkung zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode ändern, beim Jahresabo also nur zur Verlängerung. Eine Änderung ist nur aus sachlichem Grund zulässig, insbesondere bei gestiegenen Kosten für Server, Sprachmodelle, Datenanbieter oder Zahlungsabwicklung oder bei einer Erweiterung des Leistungsumfangs des Plans. Ob und in welchem Umfang wir den Preis ändern, bestimmen wir nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Innerhalb einer bereits begonnenen Abrechnungsperiode ändert sich der Preis nicht. Wir kündigen die Änderung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse an. Die Ankündigung nennt den bisherigen und den neuen Preis, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, das Kündigungsrecht nach diesem Absatz und die Folge einer unterlassenen Kündigung. Der Kunde kann das Abonnement bis zum Wirksamwerden der Preisänderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt im Dashboard unter „Abrechnung“ kündigen; dadurch entstehen ihm keine Kosten. Kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt. Für Preisänderungen gilt allein dieser Absatz, nicht Abschnitt K.
(7) Sonderkündigungsrecht beim Jahresabo. Ist die Kernfunktion von inboundy, das Senden von Kontaktanfragen und Nachrichten über LinkedIn, aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Kunden liegen, insbesondere wegen technischer Änderungen durch LinkedIn, seit mehr als 4 Wochen ununterbrochen wesentlich eingeschränkt, kann der Kunde ein Jahresabo, solange die Einschränkung andauert, mit sofortiger Wirkung in Textform kündigen, etwa per E-Mail an contact@inboundy.app. Wir erstatten für jeden vollen Monat der laufenden Laufzeit, der beim Wirksamwerden der Kündigung noch nicht begonnen hat, ein Zwölftel des für diese Laufzeit gezahlten Jahresentgelts. In der Sphäre des Kunden liegen insbesondere die Einschränkung, die Aufforderung zur Verifizierung oder die Sperre seines eigenen LinkedIn-Kontos (Abschnitt C), eine vom Kunden getrennte oder trotz Aufforderung nicht erneuerte LinkedIn-Verknüpfung sowie ein Verstoß des Kunden gegen diese AGB. Im Übrigen schränken die Abschnitte C und F dieses Recht nicht ein.
(8) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; für die Erstattung gelten in diesem Fall die gesetzlichen Regeln.
H. Kein Widerrufsrecht
Da inboundy ausschließlich Unternehmern angeboten wird, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
I. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Nicht ersetzt werden insbesondere Schäden aus Einschränkungen oder Sperrungen des LinkedIn-Kontos (Abschnitt C) sowie aus Inhalten, die der Kunde freigegeben hat (Abschnitte D und E).
J. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung. Für die Daten der LinkedIn-Kontakte des Kunden gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit der Registrierung angenommen wird.
K. Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (Gesetzesänderung, Änderung von LinkedIn, Funktionsänderung, Schließung von Regelungslücken) und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Über Änderungen informieren wir im Dashboard und per E-Mail mindestens 14 Tage vor Wirksamwerden. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die neue Fassung; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann jede Seite zum Wirksamwerden kündigen.
L. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Leipzig, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 30.10.2026
